Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 06.09.2021
Vor dem Hintergrund der extremen Auswirkungen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Mitte Juli 2021 wird der Gemeindevorstand aufgefordert, - ggf. in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz - in allen Ortsteilen die Reichweite des Sirenentons zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen (z. B. zusätzliche Sirenenstandorte) einzuleiten.
