Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 28.08.2018
Die SPD Fraktion beantragt, die Festlegung der Berichtszeiten sowie den Umfang der Berichte zum Haushaltsvollzug gem. §28 GemHVO zur Verbesserung der Haushaltssteuerung, wie folgt zu beschließen:
- Der Bericht zum Haushaltsvollzug soll fortan jeweils zu den Stichtagen 30.03., 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres aufgestellt werden, die Berichte sind sodann zu den folgenden Sitzungsterminen den gemeindlichen Gremien zur Beratung vorzulegen.
- Die Berichte sollen zukünftig mindestens folgende Bestandteile enthalten:
1. - die Ergebnisentwicklung aller Produktebereiche mit Soll/Ist Vergleich.
2. - die gebuchten Über- und Außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO.
3. - eine Übersicht der bis zum Berichtszeitpunkt geleisteten Investitionen.
4. - sowie einen Finanzstatusbericht gem. § 28 Abs. 1 und Muster 22 GemHVO.
