Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 13.12.2017
Unsere Punkte sind alle in die Beschlussempfehlung des Haupt.- und Finanzausschusses eingeflossen
Die Betreuung der Ü3 Kinder in allen Beselicher Kindertagesstätten soll ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 mindestens für die Grundbetreuung beitragsfrei gestellt werden. Hierfür sind zusätzliche Mittel in Höhe von 55T€ im Haushalt 2018 einzustellen. Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Kindertagesstätten der Gemeinde Beselich ist entsprechend anzupassen und vorab im HFA zu beraten.
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Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit dem örtlichen Energieversorger Verhandlungen, mit dem Ziel der Schaffung einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos und E- Bikes auf dem Gelände der gemeindeeigenen Dorfgemeinschaftshäusern, zu führen. Die Gespräche sollen bis zur Sommerpause 2018 abgeschlossen sein und sodann im HFA beraten werden.
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Der Gemeindevorstand wird beauftrag durch einen unabhängigen Energieberater eine Preisabfrage bei mehreren Energieversorgungsunternehmen zum Energiebezug der Gemeinde Beselich durchführen zu lassen. Ziel ist eine nachhaltige Kostensenkung für die Gemeinde Beselich. Das Ergebnis der Preisabfrage ist im HFA nach der Sommerpause 2018 zu beraten.
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Im Haushaltsplan 2018 sollen im Produkt Jugendpflege, Personalkosten für 1,5 Stellen gem. vorgelegtem Stellenplan eingeplant werden.
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Der Sperrvermerk für die mit einem Sperrvermerk belegte 0,5 VK Jugendpflegestelle soll aufgehoben werden, damit sich der Gemeindevorstand in 2018 frühzeitig um geeignete Bewerber / innen bemühen kann.
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Im Haushaltsplan 2018 sollen für die gewünschten Jugendräume in Schupbach und Niedertiefenbach zusammen 3.000,- € für Planungskosten veranschlagt werden.
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Im Investitionsplan soll textlich vermerkt werden, dass der Haushaltsrest für den Feldwegebau für Rad- und Wanderwege vorgesehen ist.
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Dem Verein „Gegen unseren Willen e.V. soll die jährliche Zuwendung auf 300 Euro erhöht werden.
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Wir haben die Anhebung der Gewerbesteuer auf 305% Punkte als Beitrag zur soliden Haushaltsführung und Abbau des ungleichen Verhältnisses zwischen der Grundsteuer und Gewerbesteuer unterstützt.
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