Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 17.09.2015
Aus formalen Gründen abgelehnt
Wie wir von Seiten der Gemeindeverwaltung erfahren haben wurde unser Antrag zur
Einrichtung einer barrierefreien zweiten Bushaltestelle in Beselich Schupbach,
aus formalen Gründen Seitens der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung abgelehnt. Unser Antrag sei nicht fristgerecht der Verwaltung zugegangen, demnach hätten zwischen Zugang des Antrags und der maßgeblichen Sitzung 18 Tage liegen müssen es waren tatsächlich aber bedauerlicherweise nur 16 Tage. Wir hätten uns Seitens der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine etwas pragmatischere Vorgehensweise gewünscht.
