Aus formalen Gründen abgelehnt

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Aus formalen Gründen abgelehnt

Wie wir von Seiten der Gemeindeverwaltung erfahren haben wurde unser Antrag zur

Einrichtung einer barrierefreien zweiten Bushaltestelle in Beselich Schupbach,

aus formalen Gründen Seitens der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung abgelehnt. Unser Antrag sei nicht fristgerecht der Verwaltung zugegangen, demnach hätten zwischen Zugang des Antrags und der maßgeblichen Sitzung 18 Tage liegen müssen es waren tatsächlich aber bedauerlicherweise nur 16 Tage. Wir hätten uns Seitens der Verwaltung bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung eine etwas pragmatischere Vorgehensweise gewünscht.

Aufgrund der Ablehnung könnten wir rein formal gesehen unseren Antrag aber leider erst wieder zur Sitzung am 09. November 2015 stellen. Leidtragend wären dann leider wieder einmal, wie das Thema mit der nicht besetzten Jugendpflegestelle zeigt, die Jüngsten in unserer Gemeinde.

Daher haben wir uns entschlossen hierzu einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, leider wird hierzu, wie die jüngste Erfahrung gezeigt hat eine 2/3 Mehrheit benötigt, falls diese nicht zustande kommen sollte werden wir die Gemeindevertretung bitten von der Geschäftsordnung abzuweichen und den Antrag zu zulassen. Dies wäre gemäß § 33 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung möglich.

Mit unserem Antrag haben wir das Ziel, die Verkehrssicherheit, insbesondere der jüngsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, die Schulkinder müssen zum Teil bis zu einen Kilometer Fußweg zur Bushaltestelle zurücklegen und dabei die Hauptdurchgangsstraße ohne jegliche Verkehrssicherung wie z. B. einen Zebrastreifen usw. überqueren, und zudem möchten wir die Akzeptanz für den ÖPNV verbessern.

Hier finden Sie Informationen zur nicht besetzten Jugendpflegestelle und hier geht es zu unserem Antrag.

 

Beselich im September 2015

 
 

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