Veröffentlicht in Presse
am 16.05.2022
„Angesichts der umfassenden Aufgabe, zudem nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich im online-Verfahren, die Grundsteuer auf der Basis aktueller Daten zu reformieren, halten wir es für ratsam, die Bürger:innen mit den bei der Gemeinde vorgehaltenen Daten zu unterstützen“, positioniert sich der Fraktionsvorsitzende der Beselicher SPD, Michael Jahn. „Wir stellen daher in der kommenden Sitzung der Beselicher Gemeindevertretung einen Prüfantrag zur Unterstützung der Beselicher Bürger:innen beim Zusammenstellen der erforderlichen Daten zur Feststellungserklärung für die Grundsteuer. Wir möchten damit Überforderungstendenzen vorbeugen und gleichsam sicherstellen, dass die Qualität der Daten für diese Reform auf hohem Niveau gewährleistet wird.
Der Gemeindevorstand soll prüfen, inwieweit die Gemeindeverwaltung den
Beselicher Bürger:innen - bei Bedarf - Hilfestellung bei der Datenerhebung
für die Feststellungserklärung der (neuen) Grundsteuer leisten kann. Dies könnte ggf.
durch speziell geschulte Mitarbeiter der Verwaltung erfolgen. Zur Erinnerung:
der Gesetzgeber hat im Jahr 2019 eine umfangreiche Grundsteuerreform beschlossen, nach der eine Neubewertung des inländischen Grundbesitzes zum 1. Januar 2022 zu erfolgen hat. Für jedes Grundstück muss der Eigentümer/in im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form für den Einheitswert abgeben. Neben dem Aktenzeichen für den Einheitswert werden aller Voraussicht nach noch eine Vielzahl weiterer Angaben benötigt.I
