Veröffentlicht in Ortsverein
am 29.05.2024

Am Samstag, den 01.06.2024 findet um 16:00 Uhr die jährliche Jahreshautversammlung auf de Grillplatz in Obertiefenbach statt.

Nach dem formellen Teil lädt der Ortsverein zu einem gemeinsamen kleinen Sommerfest mit gegrilltem und kühlen Getränken ein.

 

Veröffentlicht in Ortsverein
am 21.05.2024

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3.  Beschlussfassung über die Tagesordnung

4. Bericht des Vorstandes

5. Bericht der Fraktion

6. Bericht des Kassenverwalters

7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

8.Wahl  Kassenprüfer/in

9. Europawahl am 09.06.2024

10. Anträge

11. Verschiedenes

12. Schlusswort

 

Anträge sind in schriftlicher Form bis spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung einzureichen.

 

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

 

Im Anschluss der Versammlung wird ein Imbiss vom Grill gereicht.

Sollten Vegetarier unter uns sein, bitte bei Winfried Hartung 06484/6873 tel. 

oder per E-Mail hartung-b@t-online.de , melden. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

der Vorstand

 

 

Veröffentlicht in Allgemein
am 19.04.2024

An den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung Beselich

Herrn Heep

Beselich, 09.04.2023

Gemeinsamer Antrag zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung

Die Gemeinde Beselich hat im März 2023 einen Beschluss bezüglich des Grundwasserschutzes im Zusammenhang mit dem BImSchG Verfahren Hengen Nord gefasst.
 

Darin heißt es: „Für die Gemeinde Beselich, hat der Schutz des Grundwassers höchste Priorität. Die Lage des geplanten Steinbruchgeländes liegt in seiner Gesamtheit im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Obertiefenbach. Diese Schutzzone dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Beselich, vor einer möglichen Genehmigung die Vollständige Durchführung von sechs Probebohrungen wie im hydrogeologischen Gutachten des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH von 2019 empfohlen. Dabei sind die in diesem Gutachten vorgesehen, unterschiedlichen Punkte im Gelände abzudecken um die Bodenbeschaffenheit und damit die Schutzfunktion für das Grundwasser zu untersuchen und sicher zu stellen.  ...“

 

Veröffentlicht in Anträge
am 19.04.2024

An den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung Beselich

Herrn Heep

Beselich, 01.04.2023

Antrag zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung

Die Gemeinde Beselich beschildert die Zufahrt zur Wallfahrtskapelle und zur Klosterruine Beselich ab der Abfahrt „Beselich Schupbach Obertiefenbach“ auf der B 49, von beiden Seiten aus. 

Seit kurzem wird auf der B 49 auf die Wallfahrtskapelle und die Klosterruine in Beselich mit zwei touristischen Hinweistafeln hingewiesen. Wenn sich Menschen dadurch für die Kapelle bzw. die Klosterruine interessieren, finden diese jedoch, sobald sie die B49 verlassen haben keine weiteren Hinweise mehr um die beworbenen Sehenswürdigkeiten zu finden. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Beschilderung der Zufahrtsmöglichkeiten für angebracht. Nach dem ersten Schritt zweier entsprechender Hinweise auf der B 49 sollte auch der zweite Schritt einer entsprechenden Beschilderung der Anfahrt, erfolgen.

 

Michael Jahn

Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht in Anträge
am 19.04.2024

An den Vorsitzenden

des Gemeindevorstandes der Gemeinde Beselich

Herrn Bürgermeister Franz

Beselich, 02.04.2024

Anfrage Tierheim Limburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Franz,

in der letzten Zeit wurde mehrfach von den großen finanziellen und baulichen Problemen des Tierheims in Limburg berichtet. Dies Tierheim ist u.a. auch für Tiernotfälle auf dem Gebiet der Gemeinde Beselich zuständig und erhält dafür - nach unserem Kenntnisstand 0,90€ pro Bewohner und Jahr - als Unterstützung.

 

Veröffentlicht in Anträge
am 19.04.2024

An den Vorsitzenden

des Gemeindevorstandes der Gemeinde Beselich

Herrn Bürgermeister Franz

Beselich, 02.04.2024

Anfrage zur Zielerreichung von Ausgleichsflächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Franz,

in den letzten Jahrzehnten wurden durch Beschluss der Gemeindevertretung immer wieder Ausgleichsflächen ausgewiesen und festgelegt. Sinn dieser Festlegung war bzw. ist Eingriffe in Natur und Landschaft, welche durch Bauvorhaben verursacht werden, ökologisch auszugleichen. Dabei handelt es sich nicht um eine freiwillige sondern um eine gesetzliche Auflage.

 

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