An den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung Beselich
Herrn Heep
Beselich, 01.04.2023
Antrag zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung
Die Gemeinde Beselich beschildert die Zufahrt zur Wallfahrtskapelle und zur Klosterruine Beselich ab der Abfahrt „Beselich Schupbach Obertiefenbach“ auf der B 49, von beiden Seiten aus.
Seit kurzem wird auf der B 49 auf die Wallfahrtskapelle und die Klosterruine in Beselich mit zwei touristischen Hinweistafeln hingewiesen. Wenn sich Menschen dadurch für die Kapelle bzw. die Klosterruine interessieren, finden diese jedoch, sobald sie die B49 verlassen haben keine weiteren Hinweise mehr um die beworbenen Sehenswürdigkeiten zu finden. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Beschilderung der Zufahrtsmöglichkeiten für angebracht. Nach dem ersten Schritt zweier entsprechender Hinweise auf der B 49 sollte auch der zweite Schritt einer entsprechenden Beschilderung der Anfahrt, erfolgen.
Michael Jahn
Fraktionsvorsitzender