Wasserpreis 2024 - 2029

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.11.2023 wurde der Wassserpreis für 2024 bis 2029 festgelegt. Die SPD Fraktion begründet ihre Zustimmung durch den Fraktionsvorsitzenden Michael Jahn wie folgt:

Die Versorgung unserer Beselicher Bürgerinnen und Bürger mit Wasser ist eine Aufgabe der Darseinsvorsorge. Die Versorgung mit Trinkwasser aber auch die Entsorgung und Klärung von Abwässern hat hohe Priorität und ist integraler Bestandteil des Umgangs mit unserer Natur und den Ressourcen welche uns die Erde zur Verfügung stellt.

All dies -also die zur Verfügungsstellung von hochwertigem einwandfreiem Wasser, aber auch die Klärung von durch uns verunreinigtem Wasser, hat ihren Preis. Dieser Preis, so die gesetzliche Vorgabe des Landes muss regelmäßig überprüft, neu kalkuliert und ggf. angepasst werden. Wie gesagt, dabei handelt es sich nicht um eine Idee diesen Hauses, sondern um eine gesetzliche Vorgabe. Dabei ist – und dies sage ich ausdrücklich – den Strukturen unserer Gemeinde Beselich Rechnung zu tragen. Hier nutzen externe Vergleiche mit anderen Kommunen reichlich wenig. Hier nutzt es wenig den Preis mit Limburg, Wetzlar oder ggf. auch – ich greife einmal eine Einwohner mäßig gleich großen Kommune wie Beselich – hier Bickenbach an der Bergstraße heraus. Dort muss eine vierköpfige Familie derzeit 5,83€ für Frischwasser und 2,18€ für Abwasser bezahlen. Offensichtlich ist dort bereits jetzt die Bereitstellung von Frischwasser um einiges teurer wie bei uns – die Klärung von Abwasser jedoch um einiges günstiger wie bei uns. Beim Abwasser könnte man nun sagen, dass dort nur eine Kläranlage besteht, da sich die Einwohnerzahl auf einen Ortsteil beschränkt, warum dies jedoch zu einem bereits heute wesentlich höherem Frischwasserpreis führt – kann nur anhand einer fundierten Kalkulation – die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt – nachvollzogen werden. Diese Kalkulation mit den Beselicher Spezifika wurde erstellt, vorgelegt und vorgestellt.

Als SPD Fraktion haben wir uns damit intensiv befasst. Dem – ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegten Grundsatz – eines kostendeckenden Gebührensatzes – müssen und werden wir folgen. Wir folgen diesem Grundsatz ausdrücklich nicht bei den Kindertagesstätten, bei den Bürgerhäusern und bei den Friedhöfen. Würden wir beim Wasser und beim Abwasser dies nun auch nicht tun, bestünde die reale Gefahr, dass der Haushalt der Gemeinde Beselich nicht mehr positiv wäre und wir dann eine Vielzahl von Restriktionen durch die Kommunalaufsicht auferlegt bekommen würden. Bei negativem Haushalt müsste evtl. die Grundsteuer für alle dauerhaft in Beselich lebenden Bewohnerinnen und Bewohner erhöht werden. Somit würden hohe Verbäuche beim Wasser, z.B. durch größere Gewerbebetriebe auf alle Bürger über eine Grundsteherhörung umverteilt. Mit uns als SPD, meine Damen und Herren nicht zu machen!

Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir uns intensiv mit der Kalkulation auseinandergesetzt haben. Dabei ist uns aufgefallen, dass – nachdem alle Kosten verteilt waren bzw. sind. ein weiterer Zuschlag für eine sogenannte Eigenkapitalverzinsung eingerechnet war. Ja hier hat das Land Hessen eine solche vorgesehen, jedoch nur verpflichtend für Kommunen, welche über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügen. Wir halten eine solche Eigenkapitalverzinsung noch aus einem anderen Grund für falsch. Stellen wir uns einmal vor, bei anderen Pflichtaufgaben der Kommune, z.B. ein der Kitabetreuung kämen die freien Träger auf eine ähnliche Idee, eine solche Eigenkapitalverzinsung zu fordern, nachdem alle Kosten bereits angerechnet worden sind. Mit welchem Recht sollten wir diesen Trägern dies künftig verweigern? Mir würden durchaus einige Gemeindevertreter einfallen, die dazu ihre Anmerkungen lautstark formulieren würden. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns hüten hier entsprechende Präzedenzfälle zu schaffen. Wir haben daher in der Diskussion im HFA die Rausrechnung dieser Eigenkapitalverzinsung eingebracht.

Wichtig war für uns auch, die Beibehaltung der verbrauchsabhängigen Variante, ohne Grundgebühr. Wir halten diese für die fairste Lösung für alle.

Sicherlich, meine Damen und Herren führen Erhöhungen bei Steuern bzw. Abgaben nicht zu Jubelschreien bei Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch nicht bei uns. Die hier nun – auch durch unsere Intervention zur Abstimmung stehende Variante führt zu einer Mehrbelastung von 0,52€ je qm Wasser und Abwasser. Inkl. Steuer führt dies bei einer durchschnittlichen Familie zu einer Mehrbelastung von 55€ pro Jahr oder 4,64€ pro Monat. Sicherlich nicht schön aber nach 5 Jahren stabiler Preise und für die nächsten 5 Jahre kalkuliert– so denken wir einigermaßen verkraftbar.

Wasser und der damit verbundene Preis, ist so unsere feste Überzeugung kein Punkt über dem sich politische Parteien profilieren sollten. Daher war für uns in der Vergangenheit und auch jetzt sehr wichtig – dass am Ende der intensiven, teilweise langwierigen Diskussion möglichst alle, aber doch eine sehr breite Mehrheit hinter dem Preis steht.

Nachdem sich nun diese deutliche Mehrheit hier im Haus abzeichnet, wird die SPD Fraktion mehrheitlich der durch den HFA veränderten Variante der Gebührenkalkulation für Frischwasser und Abwasser zustimmen.

 

 

 
 

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