Unsere Vorschläge für ein ganzheitliches Kinderbetreuungskonzept für Beselich

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Am 30.06.2015 haben wir unsere Version 2.0 der SPD Beselich
für ein Kinderbetreuungskonzept für die Gemeinde Beselich an den Gemeindevorstand und die im Beselicher Parlament vertretenen Fraktionen weitergegeben.

Wir hoffen, das es mit eine Grundlage für die weitere Diskussion zu diesem Thema sein wird und die Punkte bei dem seit lagem geforderten Kinderbetreuungskonzept Berücksichtigung finden werden.

Allgemeines:
 Für jeden Ortsteil eine Kindertagesstätte: Alter 3. bis 7. Lebensjahr.
 Betreuung für Schulkinder soll in der Kindertagesstätte möglich sein.
(ggf. mit Altersbeschränkung)
 In Ausnahmefällen können Kinder schon mit 2 ½ Jahren aufgenommen werden. Die Aufnahme bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstandes.
 Im Ortsteil Obertiefenbach, zentral eine Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren
 

Min. eine Waldkindergruppe in der Gemeinde Beselich
 Kinderbetreuung: bis 3. Lebensjahr in der Regel in der Kinderkrippe in Obertiefenbach
 Die nichtkommunalen Betreiber haben bis zum 01.10. für das nachfolgende Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan/Haushaltsvoranschlag den Gemeindegremien vorzulegen.
 Die vorgenannten Betreiber erstellen jährlich einen Abschluss, der bis zum 30.04. des Nachfolgejahres der Gemeinde vorzulegen ist.
 Bildungsziele der Kindertagesstätten sind mit der Grundschule Beselich abzustimmen.
 Ziel ist das Erreichen eines gleichen Mindeststandards – unabhängig von der Herkunft – bis zur Einschulung.
 Die Förderung der Kinder erfolgt genauso individuell- wie die Kinder sind.
 Die Öffnungszeiten sollen bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich harmonisiert werden. Sollte von den festgelegten Betreuungszeiten abgewichen werden, entscheidet der Gemeindevorstand.
 Den Eltern werden verschiedene Module angeboten.
 Integrationskinder können grundsätzlich in allen Kindertagesstätten aufgenommen werden.
 Sollten Einrichtungen befristet geschlossen werden, ist die Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder in anderen Kindertagesstätten zu schaffen.
 Mittagsspeisung soll grundsätzlich in jeder Einrichtung angeboten werden.
 Ein „runder Tisch“ aus Vertretern der Kindertagesstätten, der Grundschule, der gemeindlichen Jugendpflege, der Verwaltung der Gemeinde und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Kultur trifft sich min. zwei Mal jährlich zum Austausch und zur Abstimmung der Ziele der gemeinsamen Arbeit.

Wünsche der Eltern Module:
1. Ganztägig
2. Vormittag
3. Nachmittag
4. an vereinbarten Nachmittagen
5. Tausch des vereinbarten Nachmittagsmoduls soll möglich sein nach Absprache
mit der jeweiligen Kindertagesstätte
6. Ein Zukauf eines Nachmittagsmodul soll möglich sein,
 Absprache mit der jeweiligen Kindertagesstätte
 Es sollen altersgerechte Gruppen gebildet werden.
 Ggf. sollen für die Nachmittage altersübergreifende Gruppen gebildet werden.
 Mittagessen
7. Angebot eines kurzzeitigen Wechsels des Kindes in eine andere Einrichtung,
wenn die Stammeinrichtung geschlossen ist.


Wünsche der Erzieherinnen:
 Vorbereitungszeiten sollten vorhanden sein.
 Auszubildende sollten nicht in die Berechnungszeiten aufgenommen werden.
 Die Möglichkeit zur Fortbildung soll gewährleistet sein.
 Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen soll gefördert werden.
 Hauswirtschaftsstelle regeln.
 Vertretung/Ausfall regeln.
 Vertretungskraft regeln.
 Abrufkraft regeln.
 Aufbau eines Pools an kurzfristig verfügbaren Vertretungskräften für Ausfallsituationen z.B. berentete, ehemalige Kräfte, qualifizierte Eltern etc

 
 

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