Veröffentlicht in Allgemein
am 07.03.2023
Die Gemeindevertretung beschließt eine zusätzliche Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium im Genehmigungsverfahren zu Hengen mit folgendem Wortlaut abzugeben:
Für die Gemeinde Beselich hat der Schutz des Grundwassers höchste Priorität. Die Lage des geplanten Steinbruchgeländes liegt in seiner Gesamtheit im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Obertiefenbach. Diese Schutzzone dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Beselich, vor einer möglichen Genehmigung die vollständige Durchführung von sechs Probebohrungen, wie im hydrogeologischen Gutachten des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH von 2019, empfohlen. Dabei sind die in diesem Gutachten vorgesehenen unterschiedlichen Punkte im Gelände abzudecken, um die Bodenbeschaffenheit und damit die Schutzfunktion für das Grundwasser zu untersuchen und sicher zu stellen.
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