Schwierige Rahmenbedingungen für die Kommunalwahl 2021

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Die Demokratie im Großen aber und vor allem auch an der Basis vor Ort muss trotz Corona weiterhin funktionieren. Eine Herausforderung für all diejenigen die sich auch in Zeiten von Corona kommunalpolitisch engagieren wollen. Zwar sind die Kommunalwahlen erst am 14. März 2021, die Kandidaten / innen-Listen müssen aber spätestens bis zum 04.01.2021 eingereicht sein.

Die Kandidaten/innen für die Kommunalwahl in Hessen dürfen nicht per Videokonferenz oder in digitaler Abstimmung ernannt werden - das muss persönlich passieren, so sieht es das Parteiengesetz vor.  Daher gilt: „Parteiveranstaltungen, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind, sind als Präsenzveranstaltungen abzuhalten“. Ohne diese gibt es daher keine gültige Liste.

Seit Monaten suchen daher die Parteien überall in Hessen nach geeigneten Orten für die Wahl ihrer Kandidaten in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Daher werden auch wir eine Präsenzveranstaltung (voraussichtlich am Donnerstag den 10.12.2020 ab 19.00 Uhr) abhalten. Selbstverständlich gelten hierbei die bekannten Corona-Regeln wie Abstand, Maske, Hygiene und Teilnehmerliste.

Beselich im November 2020

 
 

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