Prüfantrag Wiederkehrende Straßenbeiträge

Veröffentlicht in Anträge

Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beantragt die SPD Fraktion den Gemeindevorstand zu beauftragen im Haupt- und Finanzausschuss durch einen Vertreter des Hess. Städte- und Gemeindebundes die Vor- und Nachteile einer Umstellung der Abrechnung von Straßenerneuerungsmaßnahmen auf wiederkehrende Beiträge darstellen zu lassen.

Nach Möglichkeit soll auch ein/e Vertreter/in einer rheinland-pfälzischen Kommune, die bereits auf wiederkehrende Straßenbeiträge umgestellt hat, über die damit gemachten Erfahrungen berichten.

Begründung:

Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen künftig statt der Anliegerbeiträge zur grundlegenden Straßensanierung wiederkehrende Straßenbeiträge erheben können. Das soll die Anwohner von bisher fälligen, oftmals hohen Anliegerbeiträgen entlasten. Das Gesetz trägt zugleich der Tatsache Rechnung, dass vom Ausbau einer Straße nicht nur die direkten Anwohner, sondern auch andere Bürger profitieren, die die Straßen nutzen. Zurzeit werden nur die Eigentümer der Grundstücke in die Pflicht genommen, die an eine auszubauende Straße angrenzen.

Die Instandhaltungsarbeiten der Straßen kosten die Anwohner und Anlieger erwartungsgemäß mehrere tausend Euro.

Wir sehen darin Vorteile, aber auch Nachteile, die es gegeneinander abzuwägen gilt. Dazu soll zunächst eine Sachinformation im Haupt- und Finanzausschuss die notwendigen Grundlagen schaffen.

 
 

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