Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat im Rechtsstreit der Gemeindevertretung gegen den Bürgermeister der Gemeinde Beselich, zu Gunsten der Gemeindevertretung – und somit zum Vorteil der Anlieger der Hahlbergstraße – entschieden. Somit können nun die gezahlten Straßenbeiträge wieder erstattet werden.
Zum Hintergrund: Die Anlieger der Hahlbergstraße waren die einzigen, die Straßenbeiträge in Beselich zahlen mussten, da zunächst keine Straßenbeiträge erhoben wurden, danach eine Vielzahl von Straßen ausgenommen wurden und dann – auf Antrag der SPD – die Straßenbeitragspflicht wieder aufgehoben wurde.