Ergebnis unseres Bürgerstammtischs vom 29.06.2017, in Schupbach

Veröffentlicht in Ortsvereine

Die Beselicher SPD hatte für den 29.06.2017 zu einem Bürgerstammtisch zum Thema „Erweiterung des Kalksteinbruchs“ im Bereich Hengen in die Schupbacher Dampfmühle eingeladen.

Wir haben die vielen Fragen gesammelt und zu einem Brief an Schaefer Kalk zusammengefasst.

Auszug aus unserem Schreiben an Schaefer Kalk vom 16.07.2017

Betr.: Steinbruchanlage Hengen;

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Firma beabsichtigt, unter anderem in der Gemarkung Beselich, hier insbesondere in den Gemarkungen Schupbach und Niedertiefenbach, eine neue Steinbruchanlage zur sichernden Versorgung Ihres Werkes in Steeden zu erschließen.

Mit der Planung, Genehmigung, Abwicklung von Grundstücksgeschäften und Einrichtung der Anlage sind neben der politischen Gemeinde Beselich, verständlicher Weise insbesondere auch die Bürger des Ortsteils Schupbach besonders involviert und betroffen.

Die SPD Beselich und hier insbesondere die der SPD nahestehenden und fraktionszugehörigen Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich, stehen dem Vorhaben der Steinbruchanlage mit Sicherung und Erhaltung des Werkes Steeden Ihres Hauses unter Sicherung und ggf. Schaffung neuer Arbeitsplätze, zunächst grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

Die SPD Beselich hat es sich im Rahmen des anstehenden Verfahrens zur Aufgabe gemacht, einerseits die Interessen, Bedenken, Anregungen und Forderungen der betroffenen Bürger in den Gemeindeteilen Schupbach und Niedertiefenbach zu erfragen und zu erkunden, andererseits die Interessen der politischen Gemeinde Beselich im Rahmen des Verfahren zu bestimmen und die Umsetzung und Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Beteiligten sicherzustellen.

Vom Ergebnis der Gespräche und dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Beteiligten werden es die Mitglieder der SPD-Fraktion abhängig machen, ob sie dem Verkauf des gemeindlichen Grundbesitzes an Ihr Haus zustimmen.

Im Zuge der notwendigen Veranlassungen fand bis dato eine Besichtigung Ihrer Betriebsstätte in Hahnstätten mit fachlicher Erläuterung der Betriebsabläufe in einer Steinbruchanlage von der Erschließung bis zu Stilllegung statt. An der Besichtigung haben auch Mitglieder der SPD-Fraktion teilgenommen. Die Besichtigung und die Erläuterungen waren außerordentlich interessant, wir dürfen Ihnen für die Veranstaltung recht herzlich danken.

Die SPD Beselich hat am 29.06.2017 in Schupbach einen „Bürgerstammtisch“ zu dem Themengebiet angeboten mit dem die Auffassungen, Meinungen und Anregungen der Bürger insbesondere im Gemeindeteil Schupbach erkundet werden sollten. Die Teilnahme der Bürger an dieser Veranstaltung hat unsere Erwartungen weit übertroffen, die vorgetragenen Anregungen, Bedenken, Fragen und Vorbehalte waren umfassend und bedürfen der intensiven weiteren Bearbeitung. Wir haben uns daher zunächst entschlossen, aus den von den Bürgern vorgetragen einzelnen Punkten einen Fragenkatalog zu entwickeln und unter Grundlage dieses Kataloges den Kontakt zu Ihrem Hause zu suchen und die Fragestellungen abzuwickeln.

Im Zuge weiterer Veranstaltungen zu diesem Sach- und Fragenkomplex ist zunächst in Planung, einen öffentlichen Vorort- Termin im geplanten Steinbruchgelände für die Bevölkerung anzubieten. Mit diesem Termin soll sichergestellt werden, dass jedem Interessierten die Möglichkeit gegeben wird, sich vor Ort über die Flächen, die Lage und die Geländestrukturen kundig zu machen. Wir würden es begrüßen, wenn an diesem Termin auch sachkundige Vertreter Ihres Hauses teilnehmen würden, die den Besuchern Hinweise und Erläuterungen zu den zu erwartenden Eingriffen in die Landschaft, zur beabsichtigten Lage des Steinbruchs, u.a. zu den Transportwegen und Ablaufgeschehen der Erschließung und Ausbeutung geben könnten. Wir werden Ihnen zur gegebenen Zeit noch eine separate Einladung zu dieser Veranstaltung übermitteln.

Die Ergebnisse des nachstehenden Fragenkataloges und der Besichtigung sollen im Rahmen einer weiteren Veranstaltung „Bürgerstammtisch“ vorgestellt und erörtert werden, hier ist ebenfalls beabsichtigt, auch Vertreter Ihres Hauses einzuladen.

Dies vorausschickend, darf ich Ihnen nachstehend einen Fragenkatalog über die aufgetretenen Fragen, Bedenken und Anregungen des „Bürgerstammtisch“ übermitteln.

 

1. Auswirkungen des Betriebes auf den Gebäudebestand

Welche Auswirkungen werden die durch Schall- oder Druckwellen verursachten Folgen einer Sprengung im Steinbruchbereich auf Gebäude in den Gemeinden Schupbach und Niedertiefenbach haben?

Wie stehen Sie zu gutachterlichen Feststellungen der jeweiligen Gebäudezustände vor Beginn der Erschießungs- und Abbauarbeiten im Steinbruch? Sind Sie bereit die Kosten solcher Gutachten zu Beweissicherungszwecken zu tragen? Die Beauftragung eines geeigneten Gutachters sollte auf entsprechenden Wunsch des Eigentümers durch die Gemeinde Beselich erfolgen.

Sind Sie bereit nach einvernehmlicher Bildung einer „Clearingstelle“, bestehend etwa aus einem Mitglied Ihres Hauses, einem vom Gemeindeparlament der Gemeinde Beselich bestimmten Vertreter des Gemeindeparlamentes und einem vom Gemeindeparlament ausgewählten Bürger der Gemeinde Beselich mitzuwirken, in dem Probleme im Betriebsablauf des Steinbruches, auftretende Schäden im Zuge des Betriebes am Eigentum Dritter und ähnliche Dinge einvernehmlich geklärt werden könnten.

Sind Sie bereit im Rahmen eines eventuellen Schadensverfahrens für Schäden an Gebäuden (Schadensbehebung, Wertminderung, etc.), sich einem gutachterlichen Schiedsverfahren zu unterwerfen und die Ergebnisse dieses Schiedsverfahrens für Sie als rechtsverbindlich zu akzeptieren? Die Einleitung eines solchen Schiedsverfahrens hätte auf Antrag des Geschädigten, ebenfalls durch die Gemeinde Beselich zu erfolgen. Schiedsperson sollte eine juristisch geschulte Person des öffentlichen Lebens, etwa Präsident des Landgerichtes Limburg o. ä. sein. Die Kosten des Verfahrens sollten Ihrem Hause anfallen.

Sind Sie bereit zum Zwecke der Wertermittlung und auf Wunsch eines Eigentümers die Kosten eines Gutachtens über den Wert des Grundstücks- und Gebäudebestandes vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen für das Steinbruchgelände zu übernehmen? Die Beauftragung eines Gutachters soll durch die Gemeinde Beselich im Einvernehmen mit dem jeweiligen Eigentümer und Ihrem Hause erfolgen.

 

2. Auswirkungen des Betriebes auf Umwelt und Landschaftsbild

Durch die Einrichtung und Inbetriebnahme des Steinbruchs werden zweifelsohne nicht unerhebliche Eingriffe in die Landschaft erfolgen.  Sind von dem geplanten Steinbruchgelände Wasserschutzgebiete, Biotope oder ähnlich schützenswerte Flächen betroffen? Können Sie darstellen, wie sich die Ansicht des Geländes von Schupbach und Niedertiefenbach aus gesehen verändert? Eine Darstellung der zeitlichen Abläufe der Einrichtung und des Abbaus im Verhältnis zur Ansichtsänderung wäre wünschenswert. Die Darstellung sollte auch die geplanten Abraumhalden einbeziehen.  Dem Vernehmen nach befinden sich auf oder nahe des geplanten Abbaugeländes ehemalige Gruben, Stollen oder ähnliche bergbau relevante Geländeformationen. Können Sie ausschließen, dass durch den Abbau im Steinbruch, insbesondere durch Sprengungen, Einflüsse auf solche Geländeformationen entstehen und diese Einflüsse ggf. zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen für Mensch, Tier und Sachwerte führen? Sind Sie bereit, auf Anforderung und Benennung durch die Gemeinde Beselich, die Kosten für ein hydrologisches und /oder geologisches Gutachten zum Ausschluss etwaiger Gefahrentatbestände oder unerwünschten Einwirkungen zu übernehmen?

Durch den Ausbau des Steinbruchs sind in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen betroffen. In welchem Umfang können den betroffenen Landwirten Ersatzflächen wo zur Verfügung gestellt werden?

 

3. Auswirkungen auf Verkehr, Straßenbelastung, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen

Führt die Aufnahme des Abbaubetriebes im Steinbruch zu einer Verkehrsmehrbelastung durch LKW-Verkehr im gesamten Gemeindegebiet Beselich? Stellen Sie bitte den Steintransport vom Steinbruch zu Ihrem Werk in Steeden dar.

Nehmen Sie bitte Stellung zu Ihren Planungen hinsichtlich der Situation und Anzahl der Arbeitsplätze in Ihrem Werk Steeden bei Ausbau und alternativ bei Nicht-Ausbau der Steinbruchanlage.

Können Sie etwas zum Umfang des Gewerbesteueraufkommens durch den Steinbruchausbau für die Gemeinde Beselich sagen? Es liegt auf der Hand, dass es sich um keine verbindlichen Steuerdaten handeln kann, gewünscht ist ein grober Überblick.

 

4. Bereitschaft zum Gespräch und zur Information im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung

Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die von Ihnen erbetenen Antworten auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung publiziert und den Bürgern weitergegeben werden sollen.

Auf Wunsch Ihres Hauses sind wir gerne bereit, vorab im Rahmen einer persönlichen Erläuterung des Fragenkataloges, die Fragen zu erörtern oder auszuführen.

Besteht seitens Ihres Hauses Bereitschaft an den Informationsveranstaltungen im Rahmen des „Bürgerstammtisches“ teilzunehmen?

 

Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass die Ergebnisse der zu führenden Verhandlungen in den mit Ihrem Hause abzuschließenden Grundstückvertrag einfließen sollen und im Rahmen der Urkunde mit geregelt werden sollen. Das durchzuführende Genehmigungsverfahren mag zahlreiche Fragen und Punkte des Fragenkataloges berühren oder beantworten. Dies ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, dass die Fragen auch zivilrechtlich verbindlich zu regeln sind.

Wir sehen Ihren Ausführungen mit großem Interesse entgegen.

 
 

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