Argumente für den Städtebaulichen Vertrag

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung hat die SPD Fraktion dem Städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis zugestimmt. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber es gab gute Gründe diesen anzunehmen:

  • Grundsätzlich hat sich die Gemeinde bereits vor einigen Jahren für der Erweiterung von Gewerbeflächen ausgesprochen
  • Gründe: Zahlung von Gewerbesteuer aber auch Ortsnahe Arbeitsplätze
  • Die Ursprüngliche Intention, eines „Sonderwirtschaftsgebietes Abfall“ hätten wir nicht zugestimmt, da hätten wir uns auf Dauer ausschließlich in Richtung Abfallverwertende Gemeinde entwickelt, wir meinen diese Festschreibung ist nicht das Zukunftsmodell für die Gemeinde.
  • Wir haben Enflußmöglichkeiten, durch künftigen aufzustellenden Bebauungsplan
  • und durch die Reglungen des Vertrages, indem eine Abstimmung mit der Gemeinde vorgesehen ist, wenn es zu Interessenten nach Bundesimmisionsschutzgesetz geht.
  • Auf dem Gebiet 1 (neben derzeitigen Kompostierung) ist in den vergangenen Jahren ein Biotop entstehenden, dies dürfte nach allem gesetzlichen Schutzregeln eines solchen Gebietes keine Bebauung mehr zulassen.
  • Die derzeitige Kompostierung ist nicht Bestandteil des Vertrages, weder direkt noch indirekt.
  • Am Ende des Tages führt dieser Vertrag, und das wollen wir auch noch mal extra herausgestellt haben dazu dass das Ergebnis der Schlichtung dazu führt, dass die Gemeinde auch in den kommenden Jahren Ausgleichszahlungen, so wie im Vergleich besprochen erhält.
  • Wer ablehnt, muß dann leider auch jedem Haushalt sagen, dass ihn dies ca. 340€ p. Jahr kosten wird.
  • Unser Haushalt ist derzeit ausgeglichen, mit den Ausgleichzahlungen, ohne diese müssen leider Steuern erhöht werden um die Ausgaben zu decken, wie gesagt, ca. 340 € pro Haushalt und Jahr!
  • Heute der 3. Entschluß der Gemeinde Beselich
  • Der letzte, für uns, wenn Kreis doch nicht, oder doch anders dann nicht mehr mit uns!
  • Kreis hat Entscheidungen vom Städtebaulichen Vertrag und Annahme Schiedsspruch vom September 2014 gekoppelt – auch wenn das urprünglich gar nicht zusammengehörte,

Wir beantragen daher dem Beschlußvorschlag folgendes anzufügen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, den mit dem Kreis ausgehandelten Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen, sofern gleichzeitig der im Schiedsverfahren erarbeitete Vergleichsvorschlag zur Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse Mülldeponie vom 11.09.2014 von beiden Seiten unterschrieben wird.

 
 

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