Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Beselich. Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Beselich in der Fassung vom 20.02.1995 mit 1. Nachtrag vom 12.12.2033 und 2. Nachtrag vom 23.01.2006:

1.) § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird um die folgenden Sätze 2 und Satz 3 ergänzt „Die Ladungen zu den Sitzungen der Ausschüsse einschließlich aller notwendigen Sitzungsunterlagen sind sämtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung unabhängig davon zu übermitteln, ob sie selbst Mitglied des Ausschusses sind. § 5 der Geschäftsordnung gilt entsprechend.

2.) § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird in Satz 1 nach dem Wort „Stellvertreterinnen“ und vor dem Wort „sind“ wie folgt geändert und ergänzet: /Stellvertreter, sowie die Vorsitzenden/bei Verhinderung stellv. Vorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen. § 32 Abs. 1 Satz 1 wird damit neu gefasst und lautet nunmehr wie folgt: „Das vorsitzende Mitglied und seine Stellvertreterinnen/Stellvertreter, sowie die Vorsitzenden/bei Verhinderung stellv. Vorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen“.

3.) § 32 der Geschäftsordnung wird um folgenden Abs. 3 ergänzt: In informellen Ausschusssitzungen, die lediglich Informationszwecken zur Vorbereitung einer Entscheidung der Gemeindevertretung dienen, haben alle Gemeindevertreter ein Fragerecht. Soweit über den Informationscharakter hinaus eine Entscheidung oder Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung gefasst werden soll, ist ein geteilter Tagesordnungspunkt aufzunehmen, in dessen beratendem Teil sich ein Rederecht nur im Rahmen von Abs. 1 ergibt.

Begründung:

Die Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung dienen der Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Mitglieder. In den Ausschusssitzungen werden entscheidungserhebliche Informationen und Vorberatungen geführt, die für alle Gemeindevertreter von Interesse und Bedeutung sind oder zumindest sein sollten. Es ist daher notwendig, dass allen Gemeindevertretern die Ausschussunterlagen einschließlich der Ladungen zu den Sitzungen zur Verfügung gestellt werden. Allein ein Verweis auf die öffentliche Sitzungsladung reicht nicht aus, zumal einer solchen keinerlei Anlagen angefügt sind.

Eine beratende Stimme des Fraktionsvorsitzenden in Ausschusssitzungen ist erforderlich, ggf. Auflassungen und Entscheidungsgrundlagen der Gesamt-Fraktion in die Ausschusssitzungen unabhängig von einzelnen Ausschussmitgliedern zu transportieren. Im Zuge der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der Gemeindevertretung werden teilweise Informationsveranstaltungen in den Rahmen von Ausschusssitzungen oder gar gemeinsamen Sitzungen zwischen Gemeindevorstand und Ausschüssen gekleidet und ebenso teilweise mit einem Verschwiegensheitsgebot ummantelt (siehe z.B. Stromnetzverträge, Straßenbeiträge, etc.). Teilweise wurden in diesen Sitzungen Diskussionen darüber geführt, ob nicht stimmberechtigte Gemeindevertreter im Rahmen von Ausschusssitzungen ein Rede-oder Fragerecht haben sollen.

Insbesondere Ausschusssitzungen mit Informationscharakter geben nur dann einen Sinn, wenn die Informationen allen Gemeindevertretern zur Verfügung stehen und ggf. durch Fragen von allen Gemeindevertretern auch hinterfragt werden können. Sinn und Zweck der Regelungsänderung/ergänzung ist nicht, allen Gemeindevertretern in den Ausschusssitzungen ein Rede-oder Entscheidungsrecht zu verschaffen, Sinn ist in informellen Sitzungen Fragen für alle Gemeindevertreter hinreichend zu klären, um auf diese Art und Weise die Sitzungen der Gemeindevertretung von weiteren, vorab zu klärenden Informationsnachfragen zu entlasten.

Michael Jahn

Fraktionsvorsitzender

 
 

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