Anträge und Anfragen


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Antrag zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Unser Antrag:

Die SPD Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung:

Die Erschließungsbeitragssatzung wird in § 16 wie folgt ergänzt: (Änderungen in kursiv)

§ 16 Übergangsreglung

Abweichend von § 4 trägt die Gemeinde 50% des beitragsfähigen Aufwandes für die Herstellung der Erschließungsanlagen im Geltungsbereich folgender Bebauungspläne:

Auf dem Acker OT Obertiefenbach

Kuhweg OT Obertiefenbach

Bei den Nussbäumen OT Schupbach

Schrockewies/Hinter der Kirch OT Heckholzhausen

Ober der Hanswiese OT Niedertiefenbach

Die Übergangsregelung gilt zudem auch für alle weiteren Straßen in der Gemeinde Beselich,

die zum Zeitpunkt des in Kraft treten dieser Satzung noch nicht erstausgebaut wurden.

(Hinweis: Die Satzung ist am 01.04.2007 in Kraft getreten)

 

Begründung:

Derzeit wird ein „Erstausbau“ der Straße Bocksberg in Heckholzhausen umgesetzt. Die Bebauung in dieser Straße liegt bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Die derzeit vorhandene Straße sowie die Entwässerung wurden in den 70er Jahren von den Anliegern in Eigenhilfe und großteils auf eigene Kosten vorgenommen.

Ganz offensichtlich wurde diese Straße bei der Verabschiedung der Erschließungsbeitragssatzung im Jahr 2007 schlicht und ergreifend, vergessen. Alle anderen- damals noch nicht erstausgebauten Straßen fielen unter die Altreglung mit einer Bürgerbeteiligung in Höhe von 50%, wie im § 16 ausgeführt.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir auch die Straße „Bocksberg“ gleich der bisherigen Ausnahmen zu behandeln und sicherheitshalber für weitere - vor 2007 noch nicht erstausgebaute - Straßen in Beselich.

 

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