Gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und BLB zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung

Veröffentlicht in Allgemein

Die Gemeindevertretung beschließt eine zusätzliche Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium im Genehmigungsverfahren zu Hengen mit folgendem Wortlaut abzugeben:

 

Für die Gemeinde Beselich hat der Schutz des Grundwassers höchste Priorität. Die Lage des geplanten Steinbruchgeländes liegt in seiner Gesamtheit im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Obertiefenbach. Diese Schutzzone dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Beselich, vor einer möglichen Genehmigung die vollständige Durchführung von sechs Probebohrungen, wie im hydrogeologischen Gutachten des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH von 2019, empfohlen. Dabei sind die in diesem Gutachten vorgesehenen unterschiedlichen Punkte im Gelände abzudecken, um die Bodenbeschaffenheit und damit die Schutzfunktion für das Grundwasser zu untersuchen und sicher zu stellen.

Da derzeit nicht klar ist, ob das Grundwasser durch massives (ungeklüftetes) Gestein geschützt wird oder ob es sich um zerklüftetes, verlehmtes oder dolomitisiertes Gestein handelt, muss dies vor einer möglichen Genehmigung zum Schutz des Grundwassers untersucht werden. Ebenfalls soll damit ausgeschlossen werden, ob ein Grundwasserkontakt zwischen dem Bereich Hengen und den komplexen tektonischen Strukturen rund um den Tiefbrunnen Obertiefenbach besteht.

Ein nachträgliches Monitoring – anstelle der vorherigen Probebohrungen - wird von der Gemeinde Beselich abgelehnt.

 

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Stellungnahme fristgerecht an das Regierungspräsidium zu übermitteln.  

 
 

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