Gemeinsame Stellungnahme von CDU, SPD und BLB

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Gemeinsame Stellungnahme der CDU, SPD und BLB zur Flüchtlungssituation in Beselich: 

Vorbemerkung

Die aktuelle Flüchtlingssituation ist eine Herausforderung für Deutschland, deren mittel- bis längerfristige Dimension kaum abzuschätzen ist.

Die Ursachen liegen im Krieg in der Ukraine und vielen anderen Konflikten in der Welt. Auch so genannte „Wirtschaftsflüchtlinge“ machen sich auf den Weg nach Deutschland und Europa. Viele Landkreise und Kommunen haben der Landes- und Bundesregierung ihre Sorgen und Nöte mitgeteilt, die aus der Bewältigung des Flüchtlingsstroms resultieren. Aber das Bekämpfen der Ursachen für den anhaltenden Flüchtlingsstrom liegt außerhalb der Macht von Landkreisen und Kommunen. Das ist Aufgabe der Bundesregierung im Schulterschluss mit den anderen EU-Staaten und Partnerländern außerhalb Europas. Niemand ist glücklich mit der aktuellen Situation. Aber die Kommunen müssen die anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsstrom so gut wie möglich bewältigen.

Wie bewerten Sie das Vorhaben, ein Flüchtlingszentrum zu errichten? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?

Aktuell kommen mehr als 400 Flüchtlinge pro Quartal im Landkreis an, die in verschiedenen Unterkünften untergebracht werden müssen. Alle Kommunen sind angehalten, mögliche Gebäude oder Grundstücke für das Errichten von Flüchtlingsunterkünften (Container) zu benennen. Kommunen, die dieser Aufgabe nicht nachkommen, bekommen über kurz oder lag ein Kontingent an Flüchtlingen zugewiesen. Es gibt also keine Möglichkeit, sich der Aufnahme von Flüchtlingen dauerhaft zu verweigern. Aus Sicht von CDU, SPD und BLB ist dies eine wichtige Feststellung.

In Beselich gibt es bereits Flüchtlingsunterkünfte. Einige Flüchtlinge sind auch in privaten Wohnungen untergekommen. Die Aufnahme- und Hilfsbereitschaft war und ist groß. Gleichwohl dürften die bestehenden Kapazitäten auf Sicht nicht ausreichen, um alle neu ankommenden Flüchtlinge auch adäquat aufnehmen zu können.

Der Landkreis plant ein Verteilzentrum für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Gebiet des Abfallwirtschaftsbetriebes in Beselich. Das Grundstück selbst gehört dem Landkreis, es liegt aber in der Gemarkung Beselich. Hier sollen Flüchtlinge neu ankommen und nach wenigen Monaten auf die Kommunen verteilt werden, denn die Aufnahme der Flüchtlinge ist in erster Linie eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Der Landkreis unterstützt die Städte und Gemeinden, in dem er die gesamte Organisation (Verpflegung, soziale Angebote, Ordnungs- und Sicherheitsdienst usw.) am Verteilzentrum übernehmen wird und die zeitnahe weitere Verteilung/Zuweisung auf die Städte und Gemeinden geordnet vornimmt. Das Verteilzentrum soll rund um die Uhr betreut werden. Aus diesem Konzept resultieren Vorteile für Beselich: (1) Sämtliche Plätze (Maximalkapazität von 312) werden auf das Kontingent von Beselich angerechnet, selbst wenn die Plätze nicht belegt sind. (2) Beselich muss sich also nicht selbst um die Aufnahme, Betreuung, Integration von weiteren Flüchtlingen kümmern. (3) Es muss kein Personal abgestellt und bezahlt werden. (4) Kindergärten und Grundschule in Beselich brauchen keine Kinder aus dem Verteilzentrum aufzunehmen. (5) Es wird verhindert, dass „Containerdörfer“ für mehrere Jahre in den Ortszentren oder näher an den Ortszentren errichtet werden, bei denen auf Beselich größere Integrationsaufgaben und finanzielle Lasten zukämen. (6) Damit kann auch verhindert werden, dass ggf. die Bürgerhäuser in Beselich mit Flüchtlingen belegt werden müssen. Dies zu verhindern, ist für CDU, SPD und BLB von besonderer Bedeutung. Denn die Corona-Krise hat gezeigt, wie schädlich das Schließen der Bürgerhäuser für das gesellschaftliche Leben in den Kommunen war. Um es ganz klar zu sagen: Falls der Landkreis die Flüchtlingsunterkunft nicht errichtet, muss Beselich zeitnah selbst eigene Kapazitäten auf eigene Kosten schaffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass davon auch die Bürgerhäuser betroffen wären.

Der Standort hat Vor- und Nachteile. Für die Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis ist die zentrale Lage gut. Der Standort ist für die Flüchtlinge selbst natürlich nicht ideal, weil er abseits von Einkaufsmöglichkeiten usw. liegt. Das Problem wird jedoch dadurch abgemildert, dass die Flüchtlinge nur recht kurze Zeit am Standort bleiben sollen und eine Versorgung vor Ort erfolgen soll.

Was halten Sie von der Idee, ein Bürgerbegehren bezüglich der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten durchzuführen?

Jeder hat das Recht, demokratische Instrumente einzusetzen, um politische Ziele zu verfolgen oder Sachverhalte prüfen zu lassen. Aus Sicht von CDU, SPD und BLB ist am Bürgerbegehren kritisch zu sehen, dass es den Eindruck erwecken mag, die Flüchtlingsthematik wäre für Beselich gelöst, wenn das Verteilzentrum nicht am geplanten Standort errichtet würde. Das ist nicht der Fall. Hinzu kommt, dass der Landkreis ein Votum der Gemeindevertretung Beselich als Voraussetzung für die Errichtung des Flüchtlingszentrums ansieht.

 
 

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