Energiekonzept - Konzessionsverträge - Beselicher Irrungen und Wirrungen

Veröffentlicht in Lokalpolitik

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Antrag der SPD ein Energiekonzept für Beselich zu entwickeln von CDU, neuer Mitte und Bürgerliste abgelehnt. Zu unserer großen Verwunderung, war doch der Beselicher CDU tatsächlich der durch Parteivorsitzende, Angela Merkel im Frühjahr diesen Jahres beschlossene Wiederausstieg aus der Atomenergie entgangen.

Ähnlich brüstete sich die „Neue Mitte“ kürzlich noch mit „Sachkompetenz im Umweltschutz“ und auch die Bürgerliste behauptete gar von sich „ökologisch“ zu sein. Von all diesem war am 21.09.2011 leider nichts mehr zu merken.

Man berief sich darauf, bereits mit einer Kommission für die Vergabe der Konzessionsverträge das Thema Energie ausreichend zu bearbeiten (nichts anderes war laut Protokoll der vorhergehenden Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen worden). Das ist schlicht und ergreifend nicht zutreffend: erstens steht die Neuvergabe von Konzessionsverträgen sowieso auf der Agenda zweitens, lässt sich damit weder Energieeffiziente Bauleitplanung, energetisches Bauen, energetische Gebäudesanierung, dezentrale Stromerzeugung noch Elektromobilität lokal bearbeiten und beeinflussen.
Auch das Angebot das „Energiekonzept“ als Arbeitsauftrag für die bereits beschlossene Kommission für die Vergabe der Konzessionsverträge zu formulieren, wurde nicht angenommen.

Einen Leserbrief zum Thema finden Sie hier.

Nachtrag: Entgegen dem anderslautenden Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.08.2011 in dem (nur) die Bildung einer Kommission für die Vergabe der Stromkonzession beschlossen wurde und nach der Ablehnung des SPD Antrages für ein umfassendes Energiekonzept für Beselich scheint es jetzt so, dass auf Vorschlag von Bürgermeister Kai Müller auch die von der SPD angeregten Themen Berücksichtigung finden sollen. Offenbar setzt sich durch, das die Vergabe der Stromkonzession nicht viel mit lokaler Energieerzeugung, Bauleitplanung etc. zu tun hat.
Dies zeigt aber auch, dass unser Antrag inhaltlich richtig und wichtig war und in einer langen Tradition ökologischer Impulse der SPD steht.

Zur Information:
Konzessionsverträge, Was ist das? Was steckt dahinter?

Am 15.08.2011 beantragte die Bürgerliste „die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Vergabe der Stromkonzession, die für Ende März 2012 ansteht, insbesondere im Hinblick auf eine Rekommunalisierung in den Gremien umgehend aufgegriffen und vorbereitet wird“. Die CDU–Fraktion empfahl die Bildung einer Kommission. Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung anschließend einstimmig, dass die Vergabe der Stromkonzession, die für Ende März 2012 ansteht, insbesondere im Hinblick einer Rekommunalisierung in den Gremien umgehend entsprechend aufgegriffen und vorbereitet wird.

Für die Sitzung am 20.09.2011 beantragte die die SPD Fraktion die Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzeptes für die Gemeinde Beselich.

Der Antrag wurde von CDU, Neuer Mitte und Bürgerliste abgelehnt. Als Begründung für die Ablehnung wurde unter anderem aufgeführt dass Thema Energiekonzept sei bereits bei der Sitzung am 15.08.2011 Thema gewesen.

Sicherlich sind Einige der ablehnenden Meinungsäußerungen von CDU, Neuer Mitte und Bürgerliste derer mangelnden Sachkenntnis geschuldet. Daher möchten wir hier an dieser Stelle etwas zur Aufklärung beitragen und das Thema Konzessionsverträge näher erläutern.
Konzessionsverträge werden in der Energiewirtschaft seit Jahrzehnten abgeschlossen, um den Versorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen (z.B. Stromverteilnetze) zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlage für Konzessionsverträge und Leitungsrechte ist u. a. dass EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in der Fassung vom 04.08.2011.
Konzessionsverträge können auch Grundlage für die Zahlung von Konzessionsabgaben sein. Bei der Abgabe handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, dessen Zahlung auf dem zwischen dem Konzessionär (Netzbetreiber) und der Kommune ausgehandelten Konzessionsvertrag basiert. Die Konzessionsabgaben in der Energieversorgung sind in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.
Bei Konzessionsverträgen geht es schlicht und ergreifend einfach nur um "Wegerechte“ die der Kommune eine Einnahmequelle sichern. Um nicht mehr und nicht weniger ging es auch bei der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.08.2011.
Das Thema Konzessionsverträge in Zusammenhang mit einem langfristigen Energiekonzept zu bringen, bedarf einer ausgeprägten Fantasie, das einzige was diese beiden Themen eventuell gemeinsam haben könnten ist die Langfristigkeit, denn Konzessionsverträge werden mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren abgeschlossen.

 
 

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