Aus den Beratungen zum Haushalt 2015

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Hebesätze der Gemeindesteuern:
Haushaltstelle 160101 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

Schweren Herzen und nach eingehender Diskussion hat die SPD Fraktion der Erhöhung der Grundsteuer unter der Voraussetzung zugestimmt, dass falls zukünftig weitere Steuererhöhungen notwendig sind eine alleinige Anhebung der Grundsteuer nicht erfolgen soll, dies wurde auch so im Protokoll der HFA Sitzung vom 17.12.2014 festgehalten.


 

Trotz allem gilt: In erster Linie trifft eine Erhöhung der Grundsteuer B Hausbesitzer und dies sind vor allem Familien mit Kindern. Eine Erhöhung dieser Steuerart sollte daher immer nur dann und zwar als letztes Mittel erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung ausgeschöpft sind. Hierzu zählen vor allem Kosteneinsparungen aber auch Verbesserungen der Einnahmebasis.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Deponiepacht wird die Gemeinde Beselich dennoch sicherlich mittelfristig nicht um eine maßvolle Anhebung der Steuersätze (hierzu zählt auch die Gewerbesteuer) herumkommen, dies sollte aber nur dann erfolgen wenn von Seiten des Gemeindevorstandes ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Ausgestaltung der Gemeindesteuern vorgelegt wurde.
Hierbei sollten die allg. Durchschnittssätze der Kommunen des Landkreises Limburg – Weilburg ebenso eine Rolle spielen wie auch soziale und lenkungspolitische Gesichtspunkte. Die zukünftige Last der zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Deponiepacht muss solidarisch verteilt werden.

Beselich im Dezember 2014

 
 

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T. Eckert für Limburg-Weilburg in Wiesbaden

 

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