Pressemitteilung vom 16.11.2016

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Pressemitteilung

„Zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung stellt die SPD-Fraktion“, so der Vorsitzende Michael Jahn, „verschiedene Anträge bzw. Anfragen. Dazu gehört, dass der Gemeindevorstand beauftragt wird, die Planung zur Errichtung von Unterstellmöglichkeiten/ Wartehäuschen in den Bereichen der Bushaltstellen „Einkaufsmärkte Obertiefenbach“ und Kreisel Obertiefenbach/Abzweig Niedertiefenbach durchzuführen und der Gemeindevertretung bis zur Sitzung im Dezember 2016 eine Entscheidungsgrundlage sowie eine Kostenschätzung vorzulegen. Die vorstehend genannten Bushaltstellen sind durch den Kundenverkehr zu den dort ansässigen Einkaufsmärkten stark frequentiert. Gleiches gilt für die Bushaltstelle am Kreisel, die insbesondere in den Morgenstunden durch Schüler weiterführender Schulen stark genutzt wird. Sämtliche Haltstellen „zeichnen“ sich dadurch aus, dass der Wartebereich in unmittelbarer Straßennähe auf schmalen Bürgersteigen angeordnet ist und keinerlei Schutz gegen Witterung bietet. Im Übrigen ist der gesamte Bereich nur äußerst unzureichend ausgeleuchtet. Wir sind der Auffassung, dass der bestehende Zustand im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger beendet werden muss.

Zum ungelösten und konfliktträchtigen Dauerthema „Kompostierungsanlage“ möchten wir einen Beschluss der Gemeindevertretung, durch den der Gemeindevorstand beauftragt wird, weitere Gespräche mit dem Kreis zu führen. Das Ziel soll die Schließung des bestehenden Standortes sein. Seit vielen Jahren leiden die Bürger aus Heckholzhausen und aus Obertiefenbach unter den Belästigungen, die sich aus dem Betrieb der Kompostierungsanlage ergeben. Neben den bekannten Problemen, die durch den derzeitigen Betreiber verursacht werden, steht bereits seit vielen Jahren fest, dass der derzeitige Standort für eine Anlage mit Emissionsproblemen ungeeignet ist. Vom jetzigen Standort werden Gerüche in die Tallage nach Heckholzhausen getragen und nicht, wie bei der Ansiedlung erwartet, in höhere Luftschichten abtransportiert. Daraus kann nur folgen, dass das Ziel der Gemeinde Beselich sein muss, den Betrieb der Kompostierungsanlage am bestehenden Standort, zum nächst möglichen Zeitpunkt endgültig zu beenden.

Ebenso unbefriedigend ist das vor über 2 Jahren von der Gemeindevertretung beschlossene Baumschutzprogramm. Bestimmte gefährdete Einzelbäume oder auch Baumgruppen sollten erfasst werden. Der Gemeindevertretung liegen keinerlei Informationen über die Entwicklung vor. Wir bitten daher um Aufklärung, ob diese Erfassungen stattgefunden haben, der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft wie beschlossen einbezogen und ob und ggf. wie die Öffentlichkeit informiert wurde bzw. werden soll? Welche weiteren Planungen zum Schutz gefährdeter Baumgruppen und der entsprechenden Information der Bevölkerung werden im Gemeindevorstand entwickelt?

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.07.2016 wurde der Gemeindevorstand beauftragt, der Gemeindevertretung umgehend das Ergebnis der Zustandsprüfungen bezgl. Entwässerung, Wasserversorgung, Unter- und Oberbau der Straßen „Am Sportplatz und Höhenweg“ sowie Fußwege/Bürgersteige, schriftlich unter Beifügung aller vorhandenen Untersuchungsunterlagen der Straßen zu übermitteln. Die zu übermittelnden Ergebnisse

sollten weiterhin die datumsmäßig benannten Zeitpunkte bezüglich der letzten

Bau- und Erhaltungsmaßnahmen beinhalten. Die Unterlagen sollten rechtzeitig zur Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2016 vorliegen.

Zu unserem Erstaunen und auch zu unserer Verärgerung müssen wir feststellen, dass der Gemeindevorstand diese Beschlusslage offensichtlich vollständig ignoriert hat. Wie sonst kann es sein, dass in einem Schreiben an die Anlieger der Grundstücke in den vorgenannten Straßen durch das Bauamt der Gemeinde mitgeteilt wird, dass die Gemeinde Beselich beabsichtigt, die vorgenannten Straßen grundhaft zu erneuern und die Maßnahme im nächsten Jahr verwirklicht bzw. begonnen werden soll. Gleichzeitig werden die Anlieger aufgefordert und gebeten, für die durch die Maßnahmen auf sie zukommenden Anliegergebühren „entsprechende Mittel“ zurück zu stellen. Es liegt bis dato kein Ergebnisbericht vor und uns stellt sich somit die Frage, warum am Beschluss der Gemeindevertretung vorbei von der Verwaltung agiert wurde.

Abschließend fordern wir gemeinsam mit der Fraktion der Bürgerliste eine umfassende Auskunft zum Thema Schützenverein. Laut Beschluss der Gemeindevertretersitzung vom 26.3.2007 und dem anschließend abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag ist das Schießen mit Großkaliberwaffen und entsprechen-der Munition auf der Schießanlage Beselich uneingeschränkt ausgeschlossen. Dies kann nicht durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums vom März 2008 aufgehoben werden. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Verein keinerlei Erschließungsansprüche gegen die Gemeinde haben soll. In der Gemeindevertretersitzung vom 3.11.2008 wurde ferner beschlossen, dass die Kostenobergrenze für die Bezuschussung maximal 15% von 500.000,- € betragen soll.

Daher ergeben sich folgende Fragen:

Wie will der Gemeindevorstand die Einhaltung des seinerzeit geschlossenen Vertrages überwachen? Welche Maßnahmen sollen bei Verstoß gegen den Vertrag ergriffen werden?

Welche Kosten entstehen durch die Instandsetzung des Scheuerhoferweges, die unmittelbar vor dem Schützenhaus in einem Bereich von 50 m vorgenommen werden soll? Warum wird der Wille des Gemeindeparlaments, der den Haushaltsansatz für den Scheuerhoferweg in der Vergangenheit explizit aus dem Etat herausgenommen hat, bewusst missachtet? Warum wird nach dem unzulässigen Herstellen der Abwasserdruckleitung, das mit Hilfe des Bauhofes erfolgte (Erschließungskosten), nun ein zweiter Verstoß gegen Gemeindevertreterbeschlüsse und Verträge offenkundig beabsichtigt?

Gerade bei den letzten beiden Fragen erwarten wir schlüssige Antworten des Bürgermeisters als Sprecher des Gemeindevorstandes, da die Gemeindevertretung in der Vergangenheit völlig gegenteilige Beschlüsse gefasst hat.

 
 

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