gemeinsame Anfrage von SPD Fraktion und Bürgerliste zum Thema Schützenverein

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Die Fraktionen der SPD und BLB bitten Sie, (Herrn Gemeindevertretungsvorsitzenden) die folgenden Anfragen auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung zu nehmen und durch den Bürgermeister beantworten zu lassen.

Laut Beschluss der Gemeindevertretersitzung vom 26.3.2007 und dem anschließend abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag ist das Schießen mit Großkaliberwaffen und entsprechender Munition auf der Schießanlage Beselich uneingeschränkt ausgeschlossen. Dies kann nicht durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums vom März 2008 aufgehoben werden.

Weiterhin wurde beschlossen, dass der Verein keinerlei Erschließungsansprüche gegen die Gemeinde habe soll. In der Gemeindevertretersitzung vom 3.11.2008 wurde ferner beschlossen, dass die Kostenobergrenze für die Bezuschussung maximal 15% von 500.000,- € betragen soll.

Daher ergeben sich folgende Fragen:

  1. Seit wann - bzw. - ist dem Bürgermeister bekannt, dass die kürzlich fertig gestellte 100m-Bahn für Großkaliberschießen genutzt werden soll?
  2. Seit wann – bzw. - ist dem Bürgermeister bekannt, dass der Schützenverein ein „Stalingrad-Schießen“ veranstaltet?
  3. Wie will der Gemeindevorstand die Einhaltung des seinerzeit geschlossenen Vertrages, der Großkaliberschießen ausschließt, überwachen?
  4. Welche Maßnahmen sollen bei Verstoß gegen den Vertrag ergriffen werden?
  5. Welche Stellungnahme hat die Gemeinde Beselich im Rahmen ihrer Beteiligung am Genehmigungsverfahren des Regierungspräsidiums im Mai 2008 abgegeben? Wurde der Erbbaurechtsvertrag dem Regierungspräsidium seinerzeit bekannt gemacht?
  6. Welche Kosten entstehen durch die Instandsetzung des Scheuerhoferweges, die unmittelbar vor dem Schützenhaus in einem Bereich von 50 m vorgenommen werden soll?
  7. Werden die Kosten aus einem Förderprogramm für Feldwege gedeckt?
  8. Warum wird der Wille des Gemeindeparlaments, der den Haushaltsansatz für den Scheuerhoferweg in der Vergangenheit explizit aus dem Etat herausgenommen hat, bewusst missachtet?
  9. Warum wird nach dem unzulässigen Herstellen der Abwasserdruckleitung, das mit Hilfe des Bauhofes erfolgte (Erschließungskosten), nun ein zweiter Verstoß gegen Gemeindevertreterbeschlüsse und Verträge offenkundig beabsichtigt?
 
 

Video des Tages

 

Wir bei Facebook

Facebook

 

T. Eckert für Limburg-Weilburg in Wiesbaden

 

Wir bei Instagram

 

Online

Besucher:206765
Heute:20
Online:1