Antrag zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung Behindertengerechter Zugang zum Bürgerhaus in Niedertiefenbach

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Behindertengerechter Zugang zum Bürgerhaus in Niedertiefenbach

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert kurzfristig einen behindertengerechten Zungang zum Bürgerhaus in Niedertiefenbach herzustellen.

Begründung:

Um in das BGH Niedertiefenbach zu gelangen muss ein hoher Bordstein 12-14 cm überwunden werden. Dies stellt insbesondere für Menschen mit einer Behinderung bzw. Einschränkung (Rollstuhl, Rollator) ein schwer zu überwindendes Hinderniss dar.

Es wurde zwar versucht mit einer kurzen Metallrampe eine Verbesserung der Situation zu erzielen, doch die Steigung ist auf der viel zu kurzen Strecke zu steil. Ohne fremde Hilfe können die Menschen mit Behinderung dieses Hinderniss nicht selbstständig überwinden.

Um hier eine dauerhafte sinnvolle Lösung zu schaffen, müssten die vorhanden Platten auf der gesamten Breite auf 3 bis 4 Meter herausgenommen werden und langsam abfallend auf das Höhenniveau vom Parkplatz hin neu verlegt werden.

Auf der gesamten Breite deshalb, da bei zahlreichen Veranstaltungen ein Imbisswagen auf dem Vorplatz des Einganges platziert wird

Michael Jahn

Fraktionsvorsitzender

 
 

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