Antrag für zwei Buswartehäuschen in Obertiefenbach

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Die SPD Fraktion beantragt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die  Errichtung von Unterstellmöglichkeiten/Wartehäuschen an den Bushaltstellen Obertiefenbach – Einkaufsmärkte sowie Obertiefenbach Kreisel/Abzwg. Niedertiefenbach zu beschließen.

Der Antragstext:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Planung zur Errichtung von Unterstellmöglichkeiten/ Wartehäuschen in den Bereichen der Bushaltstellen „Einkaufsmärkte Obertiefenbach“ und Kreisel Obertiefenbach/Abzwg. Niedertiefenbach durchzuführen und der Gemeindevertretung bis zur Sitzung im Dezember 2016 eine Entscheidungsgrundlage und einen Entscheidungsvorschlag für die Errichtung der vorgenannten Unterstellmöglichkeiten/ Wartehäuschen vorzulegen.

Hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen sollen sich Grundstücksanforderungen an die jeweiligen Standplätze ebenso ergeben, wie Vorschläge zur Gestaltung und eine belastbare Kostenschätzung.

Gründe:

Die vorstehend genannten Bushaltstellen sind durch den Kundenverkehr zu den dort ansässigen Einkaufsmärkten und zu dem neu ansiedelnden Drogeriemarkt, insbesondere durch Kunden anliegender Ortschaften, aber auch durch Beselicher Kunden aus Heckholzhausen, Schupbach und Niedertiefenbach stark frequentiert. Gleiches gilt für die Bushaltstelle am Kreisel, die insbesondere in den Morgenstunden durch Schüler weiterführender Schulen stark genutzt wird.

Sämtliche Haltstellen „zeichnen“ sich dadurch aus, dass der Wartebereich in unmittelbarer Straßennähe auf schmalen Bürgersteigen angeordnet ist und keinerlei Schutz gegen Witterung bietet. Im Übrigen ist der gesamte Bereich nur äußerst unzureichend ausgeleuchtet, was insbesondere in der jetzigen Jahreszeit eine erhebliche Gefährdung der Nutzer darstellt.

Im Bereich der Haltestellen „Einkaufsmärkte Ortseinwärts“ und „Kreisel/Abzwg. Niedertiefenbach“ sollte hinreichend öffentliches Gelände für eine praktikable Lösung vorhanden sein. Im Bereich der Haltestelle „Einkaufsmärkte Ortsauswärts“ könnte an eine Lösung mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer gedacht werden.

 
 

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