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Anfrage: „Erstausbau“ Bocksberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Franz,
derzeit wird ein „Erstausbau“ der Straße Bocksberg in Heckholzhausen umgesetzt. Die
Bebauung in dieser Straße liegt bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Teilweise wurde die
bisherige Straße bzw. der Randstreifen von den Anliegern in Eigenhilfe und auf eigene Kosten
hergerichtet. Wäre der Erstausbau bei der Bebauung bereits in den 70er Jahren erfolgt, hätten
die Anlieger eine wesentlich geringere Gebühr zahlen müssen. Wir fragen hiermit an, ob der Gemeindevorstand eine Möglichkeit sieht die fällig werdenden Gebühren - für den Jahrzehntelang unterlassenen Erstausbau – nicht bzw. nicht in voller Höhe von den Anliegern zu erheben.
Weiterhin wird der Gemeindevorstand um Auskunft gebeten, von welcher rechtlichen
Grundlage bei der Erhebung von Beitragsgebühren im Falle dieser Erschließungsmaßnahme
ausgegangen wird.
Michael Jahn
Fraktionsvorsitzender
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