Anträge und Anfragen


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Antrag auf Hinzuziehung einer energiewirtschaftlichen, rechtlichen Beratung und Begleitung zur konkreten Prüfung einer Rekommunalisierung des Stromnetzes

Die Fraktion der Bürgerliste Beselich und die SPD Fraktion beantragen die Hinzuziehung einer unabhängigen, energiewirtschaftlichen sowie rechtlichen Beratung zur konkreten Prüfung einer möglichen Rekommunalisierung des Stromnetzes. Die Beratung soll vorrangig dazu dienen, eine gesicherte Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Rekommunalisierung des Stromnetzes zu erarbeiten sowie Handlungsempfehlungen aufzuzeigen.

 

Es sind folgende Punkte darzustellen:

Steuerung und Moderation konkreter Gespräche mit der SÜWAG AG und der Gemeinde;

Auslotung der Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung im Falle der Stromnetzübernahme;

die technische Bewertung des Stromnetzes;

eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie eine Kaufpreisermittlung des Netzes;

eine Prüfung und Darstellung von Möglichkeiten zur Kaufpreisfinanzierung;

die Erstellung eines belastbaren Businessplans für die Kommune bei Gründung einer kommunalen Netzgesellschaft;

eine belastbare Abschätzung des internen Aufwands für die Kommune im Falle einer Netzübernahme bzw. einer Netzeigentumsgesellschaft;

ein betriebswirtschaftlicher Vergleich von „Konzessionsvertrag“ und „Konzessionsvertrag plus Netzübernahme“;

eine Prüfung der Gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten;

die Rechtliche Prüfung und Würdigung der vorliegenden Vertragsentwürfe;

die Ergebnispräsentation in der Gemeindevertretung bis spätestens September 2017

 

Begründung:

Bereits seit Jahren befasst sich die Gemeinde Beselich immer wieder mit der Frage, ob eine Rekommunalisierung oder Neuvergabe des Konzessionsvertrages angestrebt werden soll. Derzeit liegen der Gemeinde dazu zwei alternative Angebote der Süwag vor. Eine gesicherte Bewertung, welche der beiden Varianten für die Gemeinde – auf Dauer – die nachhaltig Sinnvollere ist, kann nur durch eine fundierte energiewirtschaftliche bzw. rechtliche Beratung erfolgen. Die dafür notwendige Zeit von ca. 6 Monaten ist aufgrund der langen bisherigen Vorlaufzeit zu vernachlässigen. Die Kosten für diese Beratung können auf die gemeinsame Netzgesellschaft als Gründungskosten übertragen werden, falls sich die Gemeinde für eine solche entscheiden sollte.

 

Bernd Litzinger                                            Michael Jahn

Fraktionsvorsitzender                                   Fraktionsvorsitzender

 

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